Ausbildung

Ausbildungskosten

AUSBILDUNGSKOSTEN

Für neue Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer gelten die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Gebühren. Diesen Kosten stehen die im Rahmen der Praktischen Ausbildung erwirtschafteten Einnahmen entgegen. Für die geleisteten Behandlungsstunden (600 Std.) im Rahmen der Praktischen Ausbildung wird ein Honorar ausgezahlt (in der Regel 50% aller abgerechneten Leistungen), wodurch eine Gegenfinanzierung der Ausbildungskosten ermöglicht wird. Die jeweiligen Vergütungen richten sich nach den Erstattungsleistungen der Krankenkassen; bei mindestens 600 Behandlungsstunden sind dies z.Zt. rund 30.000 €, die innerhalb der Praktischen Ausbildung eingenommen werden können. Zudem bieten viele der kooperierenden Kliniken bereits Vergütungen der Praktischen Tätigkeiten an.

Leistung (Anzahl) Einzelbetrag Gesamtbetrag
Aufnahmegespräche (2) 80,- € 160,- €
Semestergebühr (10) 850,- € 8.500,- €
Einzelselbsterfahrung (100) 80,- € 8.000,- €
Gruppenselbsterfahrung (150) 15,- € 2.250,- €
Einzelsupervision (mind. 50) 80,- € 4.000,- €
Gruppensupervision (100) 20,- € 2.000,- €
Zwischenprüfung 200,- € 200,- €
Korrektur von Falldarstellungen siehe unten* 460,-€
Staatliche Abschlussprüfung, mündlicher Teil 600,- € 600,- €
Summe   26.170,- €

* Korrektur von Falldarstellungen:

Prüfungsfälle (2x)

  • Erstkorrektur 80,-€
  • Zweitkorrektur 50,-€

Falldarstellungen ("kleiner Fall") (4x)

  • Erstkorrektur 50,-€
  • Zweitkorrektur ohne Berechnung (übernimmt das Institut)

Diese Regelung gilt ab dem 01.07.2020.